Beerdigungsdienst

Im Trauerfall können sich Angehörige an das Pfarrbüro wenden, um einen Trauergottesdienst und ein kirchliches Begräbnis zu vereinbaren. Zumeist übernimmt jedoch ein Bestattungsinstitut die ersten Absprachen mit dem Pfarramt und der Friedhofsverwaltung.

Auf Wunsch der Angehörigen kann im zeitlichen Zusammenhang mit der Beerdigung ein Trauergottesdienst, entweder als Trauer- bzw. Wort-Gottes-Feier oder als Begräbnismesse bzw. Eucharistiefeier, in einer der Kirchen der Pfarrei stattfinden. Dabei kann der Sarg bzw. die Urne in der Kirche aufgebahrt werden.

Ein Gebetsgedenken kann auch an einem Werktag oder Sonntag im Gemeindegottesdienst gehalten werden. Üblich ist ein Gebetsgedenken nach etwa 4 Wochen (Dreißigeramt) und nach einen Jahr (1. Jahrgedächtnis). Wir informieren die Angehörigen über die Termine, und gehen gerne auf Wünsche ein.

Die Gestaltung der Trauerfeier und des Begräbnisses werden beim Trauergespräch besprochen.