CORONAVIRUS-PANDEMIE: KEINE GOTTESDIENSTE BIS MIND. 30.04.20 - Das Bistum informiert - Stand: 25.03.20

Ab Mittwoch, 25. März 2020 bis vorerst bis 30. April 2020 für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der territorialen und kategorialen Seelsorge die in der folgenden Dienstanweisung beschriebenen Regelungen (Änderungen gegenüber dem 25. März sind kursiv markiert) .

  1. Alle gottesdienstlichen Zusammenkünfte (Eucharistiefeiern, Kasualien, Andachten usw.) unterbleiben, sowohl in geschlossenen (auch privaten) Räumen, als auch im Freien (Ausnahme vgl. Nr. 4). Für die liturgische Feier der Kar- und Ostertage hat der Bischof eigene Ausführungsbestimmungen erstellt, die einzuhalten sind.
  2. Erstkommunionen und Firmungen müssen zunächst bis Ende Mai abgesagt werden. Eine neue Terminfestlegung kann erst nach Beendigung der Krise (bei Firmungen in Absprache mit dem zuständigen Weihbischof) erfolgen.
  3. Alle Kasualgottesdienste (Taufen, Trauungen, Sterbeämter) müssen verschoben werden. Eine neue Terminfestlegung kann erst nach Beendigung der Krise erfolgen.
  4. Die Beisetzung auf dem Friedhof ist nicht vom Ansammlungsverbot betroffen. Im Bistum Trier darf sie nur im allerengsten Familienkreis (bis zu fünf Personen, zuzüglich den Bestattern und dem Liturgen/der Liturgin) und entsprechend den örtlichen Vorgaben bzgl. der Nutzung der Leichenhallen stattfinden. Die Kontrolle der Beachtung dieser Regel ist nicht Sache des/der Liturgen/in! Auf das Bereitstellen von Weihwasser und Erde am Grab ist zu verzichten.
    Für das Kondolenzgespräch gilt in dieser Ausnahmesituation als Standard das (Video-)Telefonat; verbunden mit dem Hinweis, dass ein persönliches Gespräch so bald als möglich nachgeholt werden kann. Das Gespräch kann stattfinden im Zusammenhang mit der noch ausstehenden Feier der Eucharistie für die verstorbenen Personen.
  5. Selbstverständlich feiern die Priester sonntags und werktags die Hl. Messe für die Gläubigen, weil in dieser Stunde der Not gerade die Feier der Eucharistie unser unvertretbarer Auftrag als Kirche ist, um die Not der Menschen vor Gott zu tragen und ihnen, wenn auch vorerst nur geistlich, nahe zu sein. Die Coronakrise ist ein „gerechter Grund“ zur Zelebration „ohne die Teilnahme wenigstens irgendeines Gläubigen“ gemäß can. 906 CIC.
    Soweit möglich, sinnvoll (aufgrund der bereits zahlreich vorhandenen Angebote) und gestaltbar soll geprüft werden, ob sich kurzfristig ein Livestream dieser Gottesdienste ermöglichen lässt. Die Möglichkeit von Telefonkonferenzen bietet auch älteren Gläubigen die Möglichkeit der Teilnahme am Gottesdienst (technische Hinweise finden sich hier auf der Homepage des Bistums). Eine physische Präsenz von Gläubigen außer Lektor/-in, Küster/-in und Organist/-in bzw. Kantor/-in ist bei diesen Gottesdiensten ausdrücklich nicht gestattet.
    Gottesdienste in geschlossenen klösterlichen Gemeinschaften finden ohne Beteiligung von Gläubigen statt, die nicht Mitglieder der klösterlichen Gemeinschaft sind. (siehe dazu auch die Anordnung des Bischofsvikars für Orden vom 27. März 2020).
    Die Sonntagsmesse im Dom wird sonntags um 10 Uhr per livestream auf der Homepage des Bistums und im OK54 Bürgerrundfunk übertragen.
  6. Die Gläubigen sind einzuladen, zuhause Gottesdienste, die über die Medien verbreitet werden, mitzufeiern und in dieser Weise auch geistlich zu kommunizieren. Die Gläubigen sind von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit. Alternativ eignen sich auch die Gottesdienstvorlagen und Anregungen zum persönlichen Gebet, die von vielen Pastoralteams im örtlichen Pfarrbrief oder auf der Homepage publiziert werden. Auch im Paulinus erscheinen wöchentlich Vorlagen für Hausgottesdienste und die persönliche Andacht.
  7. Die Kirchen sind offen zu halten als Orte des persönlichen Gebetes. Soweit möglich sollte hier auch ein Seelsorger/eine Seelsorgerin als Ansprechperson anwesend sein. Die Angabe und Veröffentlichung von Präsenzzeiten der Seelsorger/innen in Kirchengebäuden sind zu unterlassen, da dies zu Zusammenkünften führen kann, die nicht statthaft sind. Bitte setzen Sie sich im Zweifelsfall bzgl. der grundsätzlichen Möglichkeit zur Offenhaltung der Kirchen mit der jeweiligen Kommune in Verbindung, da es derzeit im Bistum hierzu unterschiedliche Regelungen gibt.
  8. Zum Zeichen der Verbundenheit mit allen Menschen und als Aufruf zum Gebet, besonders für die Erkrankten und die Pflegenden, werden jeden Sonntagabend und, wo es personell oder technisch möglich ist, auch an den Werktagen um 19.30 Uhr in allen Kirchen für fünf Minuten die Glocken geläutet. Dazu kann in den Privatwohnungen und  Häusern auch eine Kerze im Fenster entzündet werden.
  9. Sämtliche Maßnahmen und Veranstaltungen unterbleiben. Dazu zählen insbesondere Einkehrtage, Exerzitien, gestaltete Kar- und Ostertage, Kommunionkinder- und Firmvorbereitungstreffen, Gremiensitzungen, Treffen von Gruppen und kirchlichen Vereinen, Chorproben, Wallfahrten, Freizeit- und kulturelle Maßnahmen, Schulungen, Veranstaltungen im Rahmen der Seniorenpastoral, Ausstellungen usw.
    Anfallende Stornokosten für einen kirchlichen Veranstalter werden vom Bistum übernommen. Dekanate reichen bitte die entsprechenden Unterlagen über den ZB 1 (Geschäftsstelle) ein, die Kirchengemeinden über die Rendanturen, die Verbände und anderen Bistumseinrichtungen über ihre Fachabteilung. Eine Rückerstattung wird allerdings erst zeitverzögert erfolgen.
  10. Die Pfarrbüchereien, Pfarrheime und weitere kirchliche Orte der Begegnung sind geschlossen. Auch private Feiern an diesen Orten sind verboten.
  11. Selbstverständlich sind Anfragen der Kommunen oder anderer staatlicher Stellen (z.B Katastrophenschutz) auf Zurverfügungstellung von kirchlichen Räumlichkeiten von dieser Regelung ausgenommen. Von Seiten des Bistums besteht die Erwartung, dass diese Kooperation soweit irgendwie möglich unterstützt wird.
  12. Konferenzen von Hauptamtlichen mit physischer Präsenz unterbleiben, außer es besteht unaufschiebbarer dienstlicher Bedarf (z. B. Krisenstäbe) und andere Formen (Telefonkonferenzen) lassen sich nicht realisieren. Hierüber entscheidet der zuständige Vorgesetzte. Im Falle von dennoch nötigen Konferenzen mit physischer Präsenz muss eine Liste der Teilnehmenden geführt werden, damit evtl. Ansteckungswege nachverfolgt werden können.
  13. Es ist möglichst zu vermeiden, dass ein vollständiges (Pastoral-)Team zusammenkommt, da ansonsten im Falle der Infektion eines Mitarbeiters die Ansteckung und/oder Quarantäne des gesamten Teams droht. Die Mitglieder des Teams sollten nicht überschneidend miteinander in Kontakt (auch nicht privat) treten.
  14. Sämtliche Dienstreisen unterbleiben, außer es besteht unaufschiebbarer dienstlicher Bedarf. Hierüber entscheidet der zuständige Vorgesetzte.
  15. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind zu verschieben.
  16. Die Seelsorge ist weiter zu gewährleisten, dies unter Beachtung des angemessenen Eigenschutzes, der in besonderer Weise für ältere Seelsorgerinnen und Seelsorger und für solche mit Vorerkrankungen gilt, da sie zur Risikogruppe der Corona-Erkrankung gehören. Dies heißt insbesondere:
    • Persönliche Krankenbesuche müssen wegen der Gefahr einer Ansteckung der alten und kranken Menschen unterbleiben. Stattdessen halten die Seelsorgerinnen und Seelsorger telefonisch oder schriftlich Kontakt.Dies betrifft nicht die Hauptamtlichen, die in der Krankenhauspastoral tätig sind. Hierzu sind die Hinweise der Fachabteilung ZB 1.1 Pastorale Grundaufgaben zu beachten.
    • Das Sakrament der Krankensalbung und der Wegzehrung wird den Schwerkranken und Sterbenden gespendet. Auf die Einhaltung der Hygienvorschriften ist zwingend zu achten. Zur Frage der Schutzmaßnahmen bitte ich die entsprechenden Hinweise vom 30.3.2020 zu beachten.
    • Die Seelsorgerinnen und Seelsorger sind auf jeden Fall telefonisch und digital verlässlich für die Gläubigen erreichbar.
    • Die Seelsorgerinnen und Seelsorger entwickeln für die verschiedenen Zielgruppen kreativ geistliche und diakonische Angebote und veröffentlichen sie in geeigneter Form (Podcast, Homepage usw.). Solche Angebote finden Sie hier (medial-mitbeten) und hier (diakonisch-handeln)
    • Auch wenn es vorerst keine Gremiensitzungen geben kann, sind die Seelsorgerinnen und Seelsorger zusammen mit den gewählten Mandatsträgerinnen und –trägern doch aufgerufen, auf andere Weise auch im diakonischen Bereich zu überlegen, wo gerade jetzt tatkräftige Hilfe nötig und möglich ist (z. B. Nachbarschaftshilfe, Telefonkontakt zu Alleinstehenden und Personen in Quarantäne, Kinderbetreuung usw.). Vernetzungen mit anderen Akteuren, insbesondere mit den Kommunen, sind empfehlenswert.
    • Soweit möglich arbeiten die Pfarrsekretärinnen und Pfarrsekretäre im Homeoffice. Der Publikumsverkehr im Pfarrbüro ist einzustellen.
Weitere Informationen unter: https://www.bistum-trier.de/home/corona-virus-informationen/

Online-Angebote - Gottesdienste medial mitfeiern und mitbeten: https://www.bistum-trier.de/glaube-spiritualitaet/gottesdienst/medial-mitfeiern/

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