Neuwahl des Verwaltungsrates

Was ist ein Verwaltungsrat? 

Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde und vertritt sie rechtlich. Aufgrund der Größe unserer Kirchengemeinde umfasst er 10 gewählte Mitglieder sowie den Pfarrer als Vorsitzenden.

Wer wählt den Verwaltungsrat?

Die Wahl erfolgt durch den Pfarrgemeinderat. Wählbar ist jedes Gemeindemitglied, das seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung in der Kirchengemeinde hat und nach staatlichem Recht volljährig ist.

Wie kann ich jemanden zur Wahl vorschlagen?

Kandidatenvorschläge kann jede zum Pfarrgemeinderat wahlberechtigte Person machen. Sie können bis zum 5. April 2022 im Kath. Pfarramt Saarbrücken St. Johann, z.Hd. des Wahlausschusses, Schumannstr. 25, 66111 Saarbrücken, eingereicht werden.
Der Vorschlag darf nicht mehr Kandidaten enthalten, als Mitglieder für den Verwaltungsrat zu wählen sind.
Name, Geburtsdatum, Adresse und Beruf der Kandidatin bzw. des Kandidaten müssen aufgeführt sein, das schriftliche Einverständnis der aufgeführten Personen muss enthalten sein, ebenso Datum, Unterschrift und volle Anschrift der einreichenden Person. Der Vorschlag ist in einem verschlossenen Umschlag dem Wahlausschuss zuzuleiten.
Die Wahl durch den Pfarrgemeinderat ist für den 26. April 2022 vorgesehen.

 

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