Ein Pfarrgemeinderat hat viele Aufgaben. Sein Auftrag im einzelnen umfasst:

  • Beratung der die Pfarrgemeinde betreffenden Fragen, mit dem Pfarrer und den Hauptamtlichen;
  • Beschluss/Durchführung gemeinsamer Maßnahmen (soweit nicht dem Verwaltungsrat vorbehalten);
  • Beobachtung/Initiativrecht zu gesellschaftlichen Entwicklungen/Problemstellungen im Alltag;
  • Vertretung der Anliegen von Katholiken in der Öffentlichkeit;
  • Förderung/Koordination kath. Organisationen, Einrichtungen und freier Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit, im offenen Dialog mit ihnen und anderen Gruppen der Gemeinde;
  • Gemeindeinformation (regelmäßig schriftlich/mündlich) über Arbeit/Problemlagen der Pfarrei;
  • Priorisierung/Periodisierung anstehender Aufgaben hinsichtlich Realisierung;
  • Hinweise an den Bischof vor Besetzung der Pfarrstelle hinsichtlich örtlicher Situation und/oder besonderer Bedürfnisse der Gemeinde.
Die Sitzungen des Pfarrgemeinderats sind öffentlich. Sitzungsprotokolle können im Pfarrbüro eingesehen werden.
 
 

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