Das vorläufige Wahlergebnis vom 30.01.2022

Unsere Kandidatinnen und Kandidaten für den Pfarrgemeinderat

INFORMATION ZUR WAHL DES 1. PFARRGEMEINDERATES IN DER NEUEN, ZUSAMMENGELEGTEN PFARREI SAARBRÜCKEN
ST. JOHANN

Wann wird gewählt und wie?

Wahltag ist Sonntag, der 30. Januar 2022.

Wahlberechtigt sind alle katholischen Christen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und in der neuen Pfarrei ihren Wohnsitz haben. Am 30.01.2022 können Sie Ihre Stimme direkt in den folgenden Wahllokalen abgeben:

Kirche Maria-Königin von 09:00 bis 12:00 Uhr,

Basilika St. Johann von 09:30 bis 13:30 Uhr,

Kirche St. Michael von 10:00 bis 13:00 Uhr.

Da an diesem Sonntag einerseits nicht in allen Kirchen unserer Pfarrei Gottesdienste stattfinden und andererseits die Wahlergebnisse bis zum Abend an das (bisherige) Dekanat übermittelt werden sollen, werden zusätzliche „Briefwahllokale vor Ort“ eingerichtet:

Samstag, 22.01.2022 Kirche St. Thomas Morus von 16:00 bis 19:00 Uhr,

Sonntag, 23.01.2022, Kirche St. Augustinus von 10:00 bis 13:00 Uhr,

Sonntag, 23.01.2022, Kirche St. Elisabeth von 17:00 bis 20:00 Uhr.

Wie läuft die „Briefwahl vor Ort“ ab?

Dieses Verfahren gleicht dem, wie Sie es vielleicht von anderen Wahlen kennen, wenn Sie nämlich aus bestimmten Gründen vor dem eigentlichen Wahltermin im Rathaus Ihre Stimme z. Bsp. zur Landtags- oder Bundestagswahl abgeben. Formal tätigen Sie dann auch Briefwahl. Hier ist es genauso, nur sogar etwas einfacher: Um in den drei Briefwahllokalen zu wählen, müssen Sie im Vorfeld keine Briefwahlunterlagen gesondert beantragen. Sie bekunden einfach nach dem Betreten der Kirche gegenüber dem anwesenden Wahlvorstand den Wunsch, per Brief vor Ort wählen zu wollen.
Nach Abgleich mit dem Wählerverzeichnis bekommen Sie dann die Briefwahlunterlagen ausgehändigt, geben Ihre Stimme ab und werfen den verschlossenen Briefwahlumschlag, der den Stimmzettelumschlag mit dem Stimmzettel enthält, in die Wahlurne. Danach werden Sie aus dem Wählerverzeichnis ausgetragen.
Nach Beendigung der „Briefwahl vor Ort“ werden die Wahlurnen versiegelt und erst am eigentlichen Wahltag zur Stimmauszählung wieder geöffnet. Sollten Sie bereits Briefwahl beantragt haben, können Sie mit Ihrem Wahlschein und den Briefwahlunterlagen auch direkt vor Ort Ihre Stimme abgeben.
Die Stimmauszählung beginnt am 30.01.2022 um 13.30 Uhr in der Wandelhalle der Basilika. Das Endergebnis wird im Internet und per Aushang sowie später in „Katholisch St. Johann“ veröffentlicht.

Der Wahlaussschuss

Wahlaufruf zur Wahl des 1. Pfarrgemeinderates in der neuen, zusammengelegten Pfarrei Saarbrücken St. Johann am 29./30. Januar 2022

Liebe Pfarrangehörige,

in unserer neuen Pfarrei wird zum ersten Mal ein Pfarrgemeinderat gewählt.
Wahltermin ist der 29. (Sa.) und 30. (So.) Januar 2022.

Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, in allen die Pfarrei betreffenden Fragen beratend oder beschließend mitzuwirken und zusammen mit engagierten Menschen und Gruppen unserer Pfarrei für die Durchführung der gemeinsamen Beschlüsse zu sorgen.
Die von Ihnen gewählten Frauen, Männer und Jugendlichen tragen für die kommenden Jahre Verantwortung für die Gestaltung und die Entwicklung des Gemeindelebens unserer neuen Pfarrei.

Das gute Miteinander in unserer bisherigen Pfarreiengemeinschaft war die Grundlage für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den pastoralen Gremien.  Die jetzige Fusion bedeutet deshalb keinen Bruch, sondern ist eine Art Neuaussaat auf einem bereits bestellten Feld.

Wir suchen engagierte Menschen, die bereit sind, dieses Feld zu bearbeiten, den Boden zu „durchlüften“, damit sich die Saat besser entfalten kann;
 die Freude daran haben, neues Wachstum mit geistigem Dünger zu fördern, aber alte Pflanzen- und Obstsorten auch nicht gleich ausreißen, sondern deren Widerstandskraft und Ausdauer nutzen wollen.

Darum bitten wir Sie zur Neuwahl des Pfarrgemeinderates:

  • Schlagen Sie Kandidatinnen und Kandidaten vor;
  • überlegen Sie, ob eine Kandidatur für Sie in Betracht kommt;
  • gehen Sie am 29./30. Januar 2022 zur Wahl bzw. machen Sie von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch.

Zur Vorbereitung der Wahl konstituierte sich am 16. November 2021 der neu gebildete Wahlausschuss.

Um möglichst vielen Menschen die aktive und passive Teilnahme an der Pfarrgemeinderatswahl zu ermöglichen, finden Sie am Ende dieses Aufrufs zwei Dokumente zu Herunterladen:

  1. einer Wahlbenachrichtigung mit der Sie Sie Briefwahl beantragen können.
  2. einem Formular für einen Kandidatenvorschlag – auf der ersten Seite (Vorderseite) Ihr Vorschlag; auf der zweiten Seite (Rückseite) die Einverständniserklärung der Kandidatin/des Kandidaten mit Unterschriften

HINWEIS: Da in den Kirchen St. Thomas Morus und St. Augustinus am 29./30. Januar 2022 turnusgemäß keine Gottesdienste stattfinden, hat der Pfarreienrat beschlossen, am Wochenende davor, also am 22./23. Januar 2022 in beiden Kirchen, jeweils rund um die Gottesdienstzeiten, Briefwahllokale einzurichten. In denen können Sie vor Ort in Präsenz wählen.
Sie kennen das Verfahren vielleicht von anderen Wahlen, wenn Sie vor dem eigentlichen Wahltermin im Rathaus Ihre Stimme z. Bsp. zur Bundestagswahl abgeben. Formal machen Sie dann auch Briefwahl.

Die Kandidatenliste, die Öffnungszeiten der Wahllokale und der „Briefwahlwahllokale vor Ort“ finden Sie an dieser Stelle im Januar 2022.

Wolfgang Peters
- Pfarreienratsvorsitzender -

 

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